2006-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 hat die Änderung der Nrn. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: FÖBI GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erstellung und Vertrieb von Zentralheizungsherden, Wärmespeichern, Heizungs- und Sanitäranlagen aller Art. Die KHF Heizung-Sanitär-GmbH mit dem Sitz in Bichl (Amtsgericht München HRB 104854) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.