2017-08-14: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Betriebsteil "Versorgung von Endkunden mit Strom" auf die Strom von Föhr Vertiebs-GmbH mit Sitz in Oevenum/Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRB 11398 FL) übertragen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-11: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Strom von Föhr Vertriebs-GmbH mit Sitz in Oevenum/Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRB 11398 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.