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Fördergesellschaft Kultur und Integration gGmbH

Integrationsmittlung, Vermittlungsservice für Sprach, Integrationsmittler..., Klienten/Patienten, Fügt, Folkwang
Adresse / Anfahrt
Kreuzeskirchstraße 1
45127 Essen
2x Adresse:

Thea-Leymann-Straße 23
45127 Essen


Hollestraße 3
45127 Essen


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2011. Geschäftsanschrift: Thea-Leymann-Str. 23, 45127 Essen. Gegenstand: Die Förderung der Bildung und Erziehung im Bereich der musikalischen Bildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogelsang, Martin, Essen, *08.02.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-05-22:
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.03.2015 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Rechtsform, Firma) und 3 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) zu ändern. Neue Firma: Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung der Bildung und Erziehung im Bereich der musikalischen künstlerischen Bildung, die Förderung von Kunst und Kultur, sowie von Integration und Interkultur. Der Gesellschaftsvertrag wird verwirklicht durch die Organisation und/oder Durchführung von Musik- und Kulturangeboten im Bereich der kulturellen Bildung; durch die Förderung der "Weltmusik"; durch die Übernahme der Trägerschaft von Maßnahmen der Arbeitsförderung, insbesondere zur Unterstützung der kulturellen Arbeit; durch Integrationsmaßnahmen, wie z.B. den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern.

2015-05-28:
Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH.

2017-04-03:
Eintragung lfd. Nr. 1, Sp. 4 b) wegen Unrichtigkeit von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Vogelsang, Martin, Essen, *08.02.1955.

2017-08-21:
Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Kreuzeskirchstraße 1, 45127 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Tadic-Ruzic, Ruzica, Gelsenkirchen, *24.02.1970.

2018-01-26:
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.01.2018 beschlossen den Gesellschaftsvertrages in §§ 9 und 12 (Aufgaben der Gesellschaftsversammlung) zu ändern. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Tadic-Ruzic, Ruzica, Gelsenkirchen, *24.02.1970; Vogelsang, Martin, Essen, *08.02.1955, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2022-04-14:
Die Gesellschafterversammlung hat am 17.03.2022 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 , 4 (Gemeinnützigkeit) und 16 (Auflösung und Ende der Gesellschaft) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO). 3. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bei der Teilhabe an Bildung, Kunst und Kultur. Unter anderem durch Förderung der musikalischen und künstlerischen Fertigkeiten durch Einzel- und Gruppenunterricht sowie die Bereitstellung von Instrumenten und Materialien für den Einzel- und Gruppenunterricht, durch Schulbegleitung, Sprachbegleitung, Stärkung der Sozialkompetenz, Begleitung bei der Alltagsbewältigung, Sprach-, Integrations- und Kulturmittlung. 4. Die Zwecke werden erreicht durch eigene Bildungsangebote wie beispielsweise Vorträge, Veranstaltungen, Sammlung und Bündelung von Wissen und Informationen, Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen, die der Unterstützung von Flüchtlingen dienen, sowie deren Bildung und Teilhabe. 5. Die Zwecke sollen des Weiteren erreicht werden durch: - die Förderung eines vorurteilsfreien Miteinanders und Zusammenlebens von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen Prägung, Herkunft, Religion und politischen Anschauung, - die Vermeidung und Abbau von Benachteiligung bei der gleichberechtigten und aktiven Teilhabe an Bildungs- und Beschäftigungschancen sowie der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, - die Verknüpfung von Migrations- und Flüchtlingsarbeit in Deutschland und Europa mit internationaler Entwicklungszusammenarbeit. - die Förderung der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens (Sprach- Integrations- und Kulturmittlung), - Angebote zur Unterstützung und Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten Minderjährigen, - Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Öffnung und des interkulturellen Dialogs. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Einreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher und verwandter Art zu errichten, zu erwerben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen auszuführen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen der Nutzung durch die Allgemeinheit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Wohnsitz zur Verfügung. 7. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung von steuerbegünstigen Zwecken zuwendet, sofern die Zwecke der begünstigten Körperschaft mit den Gesellschaftszwecken der Gesellschaft teilweise übereinstimmen und die Mittel auf diesem Wege für einen mit diesem Gesellschaftsvertrag übereinstimmenden Zweck verwendet werden. 8. Die angegebenen Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgt werden. Die Gesellschaft muss nicht in einzelnen Jahren jeden Gesellschaftszweck verfolgen und sämtliche beispielhaft genannten Tätigkeiten auszüben. Welche Gesellschaftszwecke in einem einzelnen Jahr verfolgt und welche Tätigkeiten in einem einzelnen Jahr mit welcher Intensität ausübt, steht im Ermessen der Geschäftsführung.

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