2014-08-26: VR 130420:Institut für Fertigteiltechnik und Fertigbau Weimar e.V., Weimar ( Weimar). Der "Forschungsinstitut für Tief- und Rohrleitungsbau Weimar e.V." mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Weimar VR 130359) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 17.06.2014 (UR-Nr. K 633/2014 der Notarin Uta Kinzel) und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen beider beteiligter Vereine vom 17.06.2014 (UR-Nr. K 636/2014, K 637/2014 der Notarin Uta Kinzel) mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.