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Förderverein LUS e.V. Claudia Zährl

Schule, Ludwig-Uhland-Schule, Rotifunk..., Beweggründe, Schulausbildung, Brotbackstube, Schulbauprojekt, Schuleinweihung, Schulgebäude, Honorarkonsul Willi, Honorarkonsul Willi Drechsler
Adresse / Anfahrt
Schulstraße 7
73770 Denkendorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-03:
Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2010 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Vereines vom 26. März 2010 mit dem Verein "Tennisclub Neckarsulm e.V.", Sitz Neckarsulm, (AG Heilbronn VR 410 -übernehmender Rechtsträger) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-06:
Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Vermelzungsvertrages vom 28. Juli 2010 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Vereines vom 26. März 2010 mit dem Verein "Tennisclub Neckarsulm e.V.", Sitz Neckarsulm, (AG Heilbronn VR 410 -übernehmender Rechtsträger) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.