2007-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital) und § 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Füsta - Estrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 440620) auf 52.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Das Verlegen von Fußböden aller Art, die Ausführung von Estricharbeiten, sowie der Handel mit Teppichen, Tapeten, Farben, Lacken und dergleichen. Auch die Übernahme von Lohnaufträgen ist Gegenstand des Unternehmens. Vorgesehen ist die Übernahme von Baureinigung.
2007-10-01: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.11.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Füsta - Estrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 440620) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.