2018-09-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2018. Geschäftsanschrift: Marieneher Straße 1, 18069 Rostock. Gegenstand: Durchführung von Zimmererarbeiten und Pacht des nichtkaufmännischen Unternehmen Zimmerei Ronny Fürst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fürst, Ronny, Rostock, *06.02.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung der Zimmerei Ronny Fürst e.K., Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 4416) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fürst, Ronny, Rostock, *06.02.1973 unter der Firma Zimmerei Ronny Fürst e.K. in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 4416) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.