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Füssen Tourismus und Marketing AöR der Stadt

Touristeninformation, Anderszeit, Urlaubsregionen Europas..., Outdoorfans, Essentiell, Meisterwerken, Wander, Radwegenetz, Radgastgeber, Wandergastgeber, Gesundheitsgastgeber
Adresse / Anfahrt
Kaiser-Maximilian-Platz 1
87629 Füssen
Kontakt
55 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 55 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-01:
Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen. Satzung vom 01.12.2004 mit Nachtrag vom 12.12.2005. Geschäftsanschrift: Kaiser-Maximilian-Platz 1, 87629 Füssen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Führung, die Organisation und der Betrieb des bisherigen Tourismusamtes der Stadt Füssen sowie ein umfassendes Tourismus- und Stadtmarketing. Insbesondere gehört dazu die Förderung der Entwicklung und Attraktivität der Stadt Füssen nach innen und außen mit Schwerpunkt im Bereich des Tourismus, aber auch die Verbesserung der Infrastruktur in Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Verkehr, die Koordinierung und Bündelung der Aktivitäten im Tourismus, Handel, Handwerk, Industrie und anderen Dienstleistern sowie Vereinen, Verbänden und kommunalen Einrichtungen; die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, Beratung von Veranstaltern, Planung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen. Grundlage für die Aufgaben des Kommunalunternehmens sind - das Stadtleitbild Füssen 2020 vom Dezember 1999 und - das Marketing-Handbuch Füssen vom 17.07.2000. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen auch Neben- und Hilfsbetriebe einrichten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Beitrag begrenzt ist. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen wahrnehmen. (3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt anstelle der Stadt Füssen - Satzungen nach Art. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und - im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er vertritt allein. Vorstand: Fredlmeier, Stefan, Halblech, *28.07.1965.

2015-08-07:
Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 17.12.2013 die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Ein umfassendes Tourismus- und Stadtmarketing. Dies beinhaltet die auf das touristische Angebot bezogene lokale wie regionale Angebots- und Produktentwicklung, das Informationsmanagement und Marketing auf relevanten Plattformen im In- und Ausland inklusive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Gäste-Informationsservice vor Ort, das Gästeprogramm, touristisches Qualitätsmanagement, infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Prädikatssicherung, die Initiierung und Umsetzung von tourismusrelevanter Infrastruktur, das Stadtmarketing mit den Schwerpunkten Veranstaltungen, Netzwerkbildung und Stadtattraktivierung sowie alle Maßnahmen, die der Koordinierung und Bündelung der Interessen sowie der Vernetzung der relevanten Akteure im Hinblick auf Maßnahmen des Tourismus und des Stadtmarketings dienen. Aufgabe des Kommunalunternehmens ist weiterhin das Betreiben des touristischen Meldewesens sowie die Erhebung und Einziehung des Kurbeitrags und des Fremdenverkehrsbeitrags für Beitragsschuldner, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

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