2018-07-30: Die Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlungversammlung vom 04.05.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2018 mit dem Verein der Ehemaligen und Freunde des Gymnasiums Lehrte e.V. mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim VR 130261) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.