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F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH

Verkehrswesen, Südosteuropa, Transportanfrage..., Transportaufgaben, Ladungsarten, Sammelgutverkehr, Destinationen
Adresse / Anfahrt
Hullerweg 19
49134 Wallenhorst
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2008. Geschäftsanschrift: Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück. Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von internationalen Speditionsleistungen, insbesondere von und nach Südost-Europa ohne Griechenland. 2. Die Gesellschaft kann sich auch auf branchenverwandten Gebieten betätigen. Sie kann sich insbesondere auch an Unternehmen ihrer Branche und branchenverwandten Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen. 3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie desweiteren, Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rott, Siegfried, Osnabrück, *02.07.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der F und R LOGISTIK INTERNATIONALE SPEDITEURE GmbH (Amtsgericht Osnabrück, HRB 17498) im Wege der Aufspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 40.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-11-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 Teile des Vermögens (Teilgeschäftsbereich Südost-Europa) der F und R LOGISTIK INTERNATIONALE SPEDITEURE GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 17498 als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-01-18:
Eintragung vom 11.01.2010 von Amts wegen berichtigt, nun: Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2009 wirksam geworden.

2010-01-18:
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2009 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Wallenhorst beschlossen. Sitz verlegt, nun: Wallenhorst. Geschäftsanschrift: Hullerweg 19, 49134 Wallenhorst.

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