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F. Brüggemann Nachfolger GmbH

Sanitär, Lindevertrieb, Betonstahl..., Profilrohre, Walzstahl, Ostwestfalen, Spezialprofile, Qualitätsstahl, Blankstahl
Adresse / Anfahrt
Trifte 84
32657 Lemgo
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rührup, Lars, Bad Oeynhausen, *31.07.1971.

2005-03-17:
Prokura erloschen: Köller, Frank, Kaufmann, Lemgo.

2009-09-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Ellermeier, Petra, Lemgo, *31.03.1969. Nicht mehr Geschäftsführer: Maurischat, Wolfgang, Kirchlengern, *02.06.1953. Prokura erloschen: Ellermeier, Petra, Lemgo, *31.03.1969.

2010-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 64.678,00 EUR auf 224.678,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Metallwerk Morgenstern GmbH (AG Braunschweig, HRB 110643) beschlossen.

2010-10-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der Metallwerk Morgenstern GmbH mit Sitz in Goslar (AG Braunschweig, HRB 110643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-12-22:
Prokura erloschen: Rührup, Lars, Lemgo, *31.07.1971.

2012-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.126,00 EUR auf 227.804,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der M + P Handel GmbH & Co. KG in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRA 2645) beschlossen.

2012-09-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 mit der M + P Handel GmbH & Co. KG mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo HRA 2645) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.196,00 EUR auf 230.000,00 EUR beschlossen.

2013-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2013 mit der Maurischat Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRB 3185) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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