2008-07-28: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 30.06.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schmitz, Fritz-Adolf, Emmingen-Liptingen, *13.12.1964 verschmolzen und wird als nicht eingetragenes Einzelunternehmen vom übernehmenden Alleingesellschafter fortgeführt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.