2009-09-11: Zweigniederlassung errichtet: 2. Wolfgang Heineking Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, 27576 Bremerhaven, Jan-Grön-Str. 4, 27576 Bremerhaven..
2009-09-11: Geschäftsanschrift: Straßburger Str. 23, 28211 Bremen; Der Zweigniederlassungsvermerk wird gemäß § 13 HGB neu gefasst: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: nunmehr: F. Winkler KG (GmbH & Co.) 28844 Weyhe-Dreye; Industriestr. 1, 28844 Weyhe-Dreye. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wolfgang Heineking Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRA 3361 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2009-10-02: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 2: nunmehr: Wolfgang Heineking Zweigniederlassung der F. Winkler KG (GmbH & Co.) 27576 Bremerhaven; Jan-Grön-Str. 4, 27576 Bremerhaven..