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FAC´T GS GmbH

Restaurant, Auswahl an Kafeespezialitäten, Ihr Restraurant..., Kaiserteich in Düsseldorf, Teespezialitäten, Wochenkarte
Adresse / Anfahrt
Hohenzollernring 70
48145 Münster
2x Adresse:

Lindenstraße 29
48268 Greven


Hohenzollernring 72
48145 Münster


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-10:
In Berichtigung der Eintragung vom 20.06.2008 erneut eingetragen: Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl.-Wirschaftsing. Breinl, Jens, Münster, *14.05.1975.

2008-07-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2008 mit Änderung vom 08.04.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Führung von Gastronomiebetrieben und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie und Hotellerie, sowie Services für die Gästebetreuung, Betrieb von Cafeterien, Kiosken, Automaten, sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, einschließlich aller damit verbundenen Service- und Nebenleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl. Wirtschaftsing. Breil, Jens, Münster, *15.05.1975. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Krüer, Tobias, Ibbenbüren, *06.05.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-08-20:
In Berichtigung der Eintragung vom 30.06.2008 erneut eingetragen: Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtschaftsing. Breinl, Jens, Münster, *14.05.1975.

2020-11-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 70, 48145 Münster. weiterhin Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtschaftsing. Breinl, Jens, Münster, *14.05.1975, einzelvertretungsberechtigt.

2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren wurde der § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) und § 9 (Auflösung) hinzugefügt. Durch die Einfügung des § 3 wird die Bezifferung der früheren §§ 3 bis 9 in §§ 4 bis 10 geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht die in S. 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist vor allem die Führung von Gastronomiebetrieben und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, einschließlich aller damit verbundenen Service- und Nebenleistungen an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghau-sen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Therastift GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - FAC'T GmbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt des Weiteren mit konzernexternen Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören die folgenden Körperschaften: - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Caritas Wohn- u. Werkstätten Niederrhein gGmbH - Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. - KMT-Seniorenzentrum gGmbH - Lebenshilfe Hamm e.V. - LWL-Universitätsklinikum Bochum der Ruhr-Universität Bochum Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.

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