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FAST LTA GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Computerunternehmen, Silent Cubes..., Silent Bricks, Managed Storage, Cold Storage, Speicherlösungen, Backup, Immutable Storage, Brick System, Silent Brick System
Adresse / Anfahrt
Rüdesheimer Straße 11
80686 München
Kontakt
28 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 28 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-12-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2019. Geschäftsanschrift: Rüdesheimer Str. 11, 80686 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Software- und Hardware Produkten, Produktlizenzen, Services, Daten und Schutzrechten für PC-, Fernseh- und Internetbenutzer als Endkunden sowie Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, Gründung solcher Unternehmen und Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon, ob materiell oder immateriell, oder Teilbetriebe von solchen Unternehmen. Stammkapital: 330.866,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adelstein, Jörg, München, *11.02.1965; Bielmeier, Reiner, Geretsried, *04.06.1965; Körner, Stefanie, München, *12.09.1962; von Mellenthin, Bernhard, Inning a.Ammersee, *12.04.1969, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FAST LTA AG mit dem Sitz in München . Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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