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FB Hoch- und Tiefbau GmbH

Maurer/Stahlbetonbauer, Hochbauprojekte, Tiefbaufacharbeiter..., Eintrittstermin, Übertarifliche
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 2e
90556 Cadolzburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg HRB 22927) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb eines Bauunternehmens mit Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Hoch- und Tiefbau und Abbrucharbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beier, Frank, Schwabach, *17.09.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Wölfel, Matthias, Nürnberg, *19.09.1962.

2011-04-01:
Nun: Geschäftsanschrift: Gewerbestr. 2 e, 90556 Cadolzburg.

2022-02-16:
Die MB Verwaltungs-und Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Cadolzburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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