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FBf-Finanz-Beratung-feiner GmbH & Co. KG

Darlehn und Kredite, Baufinanzierungen, Traumimmobilie...
Adresse / Anfahrt
Bindstraße 38
88239 Wangen im Allgäu
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-07:
(die Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater; Vermittler von Verbraucherdarlehen; Versicherungsmakler; Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO; Vermittler von Bausparverträgen, Bauspardarlehen; Generationenberater (IHK); Kaufmännische Dienste; Vermittlung von Immobilien; Vermittlung von Produkten für Energie z.B. Strom, Gas und Telekommunikation.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bindstraße 38, 88239 Wangen im Allgäu. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Feiner Verwaltungs GmbH, Wangen im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 735471), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-26:
Der Einzelkaufmann Feiner, Rudolf, Wangen im Allgäu, *13.06.1959 hat als Inhaber der Firma "Finanzberatung Feiner e.K.", Wangen im Allgäu das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.08.2017 je mit Nachtrag vom 15.09.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.