2008-07-23: Die Spielvereinigung Moosburg e.V. von 1920 mit dem Sitz in Moosburg (Amtsgericht München VR 130166) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2008 sowie des außerordentlichen Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übertragenden Vereins vom 23.01.2008 und Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 23.01.2008 mit dem Verein verschmolzen. Der Verein führt nun den Namen FC Moosburg e.V. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.