2013-08-07: FC Nuhnetal 2004 e.V., Hallenberg ( Hallenberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.02.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2012 mit dem Spiel- und Sportverein (SSV) 1959 Liesen mit Sitz in Hallenberg (Amtsgericht Arnsberg VR 30131) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.