2007-10-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2007. Zweigniederlassung der F.C.S. Food Concept Service Limited mit Sitz in Birmingham (companies house of Cardiff Nr. 6298522). Dienstleistungen rund um die Gastronomie: der Betrieb von gastronomischen Unternehmen ohne Alkoholausschank, Beherbergungs-Untemehmen, Catering, Gastronomie-Beratung, Erstellen und Veröffentlichen von Publikationen, Franchising. 100,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Wack, Rosemarie, Mandelbachtal, *22.05.1957, einzelvertretungsberechtigt.
2010-10-25: Der Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung ist erweitert. Dienstleistungen rund um die Gastronomie: der Betrieb von gastronomischen Unternehmen ohne Alkoholausschank, Beherbergungs-Untemehmen, Catering, Gastronomie-Beratung, Erstellen und Veröffentlichen von Publikationen, Franchising. Die Produktion und Abfüllung von Lebens- und Genussmitteln einschließlich des ambulanten Vertriebs, Vertriebs im eigenen Ladengeschäft sowie Vertriebs im Internet. Geschäftsanschrift: Bischof-Eich-Str. 12, 66131 Saarbrücken.
2011-01-27: Der Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung ist geändert. Dienstleistungen rund um die Gastronomie: Betrieb von gastronomischen Unternehmen, Beherbergungs-Unternehrnen, Catering, Gastronomie-Beratung, Erstellen von Publikationen, Franchising. Die Produktion und Abfüllung von Lebens- und Genussmitteln einschließlich des ambulanten Vertriebs, Vertriebs im eigenen Ladengeschäft sowie Vertriebs im Internet.
2011-08-25: Bestellt als Geschäftsführer: Strack, Martina, Alsting, *08.04.1962, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wack, Rosemarie, Mandelbachtal, *22.05.1957. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dudweiler Str. 14, 66111 Saarbrücken.
2020-03-27: Eine deutsche Zweigniederlassung ist gemäß §395 FamFG immer dann im Handelsregister zu löschen, wenn die Hauptniederlassung im ausländischen Heimatregister gelöscht worden ist (KG, Beschluss vom 24.10.2011, 25 W 37/11).Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft gemäß § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen.Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
2020-10-02: Die Zweigniederlassung wird aufgrund §395 FamFG aufgrund Löschung ihrer Hauptniederlassung im Heimatregister von Amts wegen gelöscht.