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FEGIME Deutschland GmbH

FEGIMEtools, Internetnutzer, Elgron..., Eltring, Marktgemeinschaft, Warenbeschaffung, Elektrogroßhandel
Adresse / Anfahrt
Gutenstetter Straße 8e
90449 Nürnberg
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders geändert: §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand). Neue Firma: FEGIME Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei der Firma FEGIME Deutschland Marktgemeinschaft im Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg -auch "KG" genannt-, deren Gegenstand insbesondere die zentrale Warenbeschaffung, Zahlungsregulierung und damit zusammenhängende Haftungsübernahme für Firmen ist, die den Großhandel in Elektroinstallationstechnik einschließlich Gebäude- und Haustechnik, in Groß- und Kleingeräten, im gesamten Bereich der Telekommunikation und in einschlägigen sonstigen Waren betreiben.

2008-12-30:
Prokura erloschen: Übelmesser, Ronald, Schwebheim, *19.01.1968. Einzelprokura: Arndt, Elisabeth, Schwabach, *02.01.1957.

2009-06-05:
Prokura erloschen: Haubner, Norbert, Fürth, *15.05.1951.

2009-08-28:
Prokura erloschen: Arndt, Elisabeth, Schwabach, *02.01.1957; Schnaible, Klaus, Pommelsbrunn, *14.06.1960.

2009-12-18:
Einzelprokura: Schnaible, Klaus, Pommelsbrunn, *14.06.1960.

2017-08-03:
Prokura erloschen: Schnaible, Klaus, Pommelsbrunn, *14.06.1960. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FEGIME Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 34214) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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