Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

FEGIME Deutschland GmbH

Großhandel, Drittinhalte, Elektrogroßhandel..., Marktgemeinschaft, Elektrobranche, HTML-Inhalte, Anonymes, Extranet, Warenbeschaffung, Innovationsartikel, Elektro-Online
Adresse / Anfahrt
Gutenstetter Straße 8e
90449 Nürnberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 1958
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2017. Geschäftsanschrift: Gutenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter und die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rauf, Arnold, Neumarkt i.d.OPf., *28.07.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: FEGIME Deutschland GmbH. Einzelprokura: Schnaible, Klaus, Pommelsbrunn, *14.06.1960.

2017-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der FEGIME Deutschland GmbH mit dem Sitz in Nürnberg und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2017-08-03:
Die FEGIME Deutschland GmbH mit dem Sitz in Nürnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing