2012-11-26: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zeissler, Andreas, Troisdorf, *30.10.1983.
2013-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2014-02-11: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und hierbei insbesondere redaktionelle Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb und die Herstellung elektromechanischer und elektronischer Geräte, Bauteile und Einrichtungen sowie Herstellung und Vertrieb von Software, Fachpublikationen (Zeitschriften, Loseblattsammlungen und Fachbücher).
2016-07-05: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zeissler, Lukas, Köln, *11.11.1987.
2017-09-19: Geschäftsführer: Zeißler, Andreas, Troisdorf, *30.10.1983; Zeißler, Lukas, Köln, *11.11.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeißler, Max Michael, Troisdorf, *04.07.1952. Prokura erloschen: Zeissler, Andreas, Troisdorf, *30.10.1983; Zeissler, Lukas, Köln, *11.11.1987.
2019-07-04: Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 5 , in § 8 (Die Vertretung der Gesellschaft) sowie in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
2021-09-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2021 mit der Feltron - Zeissler GmbH mit Sitz in Troisdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.