2011-11-24: (Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und sonstigen Vereinigungen, insbesondere die Beteiligung an der FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Management Funktionen in Tochtergesellschaften). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Amphenol Automotive Beteiligungs GmbH, Pirna (Amtsgericht Dresden HRB 30600), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-18: ((1) Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Erzeugnissen der Fahrzeugelektrik und von Kunststoffteilen und von Umform- und Kunststoffwerkzeugen sowie die Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und sonstigen Vereinigungen und Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Management Funktionen in Tochtergesellschaften. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, Unternehmen oder Gesellschaften im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, zu halten oder zu pachten oder sich daran zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten und aufzuheben.). Neue Firma: FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH & Co. KG. Die FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden HRB 25588) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Firma ist geändert.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-10-24: Firma geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: FEP Fahrzeugelektrik Pirna Verwaltungs GmbH, Pirna (Amtsgericht Dresden HRB 30600), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.