2006-04-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Wüst, Peter.
2010-06-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Kraft, Wolfgang, Hofheim am Taunus, *01.09.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Leicht, Bernhardt, Stäfa,Schweiz, *30.12.1966.
2010-06-28: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Leicht, Bernhard, Stäfa,Schweiz, *30.12.1966.
2011-01-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Leicht, Bernhard, Stäfa,Schweiz, *30.12.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Martz, Gideon, Leipzig, *16.10.1968.
2013-04-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Martz, Gideon, Leipzig, *16.10.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klumpp, Thomas, Herrliberg/Schweiz, *29.01.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-06-28: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dengel, Eduard, Frankfurt am Main, *16.02.1978.
2015-06-29: Prokura erloschen: Dengel, Eduard, Frankfurt am Main, *16.02.1978. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wriggers, Heiko, Großhansdorf, *07.05.1965.
2015-07-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Klumpp, Thomas, Herrliberg/Schweiz / Schweiz, *29.01.1970. Bestellt als Geschäftsführer: Baumann, Nikolas, Dreieich, *06.12.1980.
2015-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: WRH Global Deutschland GmbH.
2016-12-01: Geändert, nun: Geschäftsführer: Baumann, Nikolas, Dreieich, *06.12.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WRH Marketing Deutschland GmbH mit Sitz in Sulzbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.