2020-10-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2020. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 32, 70794 Filderstadt. Gegenstand: Unternehmensberatung, Schulung sowie Audit in den Bereichen Strategie, Datenschutz, Cyber Security, Compliance, Information Security Managment und Information Security Risk Managment. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ferber, Haiko, Berlin, *07.02.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Haiko FERBER Consulting e.K", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 737788) um 1.000,00 EUR EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Änderung der Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 34, 70794 Filderstadt. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Ferber, Haiko, Berlin, *07.02.1978 hat als Inhaber der Firma "Haiko FERBER Consulting e.K", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 737788) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.03.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-12: Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Unternehmensberatung, Schulung sowie Audit in den Bereichen Strategie, Datenschutz, Cyber Security, Compliance, Information Security Management und Information Security Risk Management.