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FES-Tec GmbH

Unternehmensberatung, Tankreinigung, Tankservice..., Tankanlagen, Demontage, Hakonn, Tankschutz Donaustaufer, Boilerentkalkung, Tankanlage, Heizöltank, Liko-Tank
Adresse / Anfahrt
Riesenfeldstraße 116
80809 München
4x Adresse:

Brunnenstraße 1
83527 Haag i.OB


Rainbachstraße 13
83527 Haag i.OB


Donaustaufer Straße 24
80993 München


Benzstraße 4
64807 Dieburg


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-07-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2012 mit Nachtrag vom 05.07.2012. Geschäftsanschrift: Riesenfeldstraße 116, 80809 München. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Tankanlagen sowie Bau, Reparatur und Wartung von Tankanlagen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu kaufen und zu vertreiben, Dienstleistungen in jeder Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ibler, Dietmar, Gräfelfing, *19.08.1959; Lohr, Thomas, München, *12.01.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Eberhard Boerger Gmbh & Co. KG. ( nunmehr: E.B.B. GmbH & Co. KG.), mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 14100). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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