2016-12-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2016 mit Änderung vom 12.12.2016. Geschäftsanschrift: Gasstraße 19 b, 45731 Waltrop. Gegenstand: Die Fertigung durch Dritte und der Vertrieb von Anlagen, Ersatzteilen, Betriebsmitteln und Zubehör für Heizflächenreinigungsanlagen und andere Industrieanlagen sowie das Engineering, die Beratungen und andere Dienstleistungen, die die vorgenannten Anlagen betreffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wißemann, Gudrun, Waltrop, *14.09.1963.
2017-04-20: Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma FGW Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House in Cardiff, Nr. 05390893) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma FGW shot cleaning GmbH mit Sitz in Waltrop (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 7793) eingereicht worden. a) Bei der übernehmenden FGW shot cleaning GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten FGW shot cleaning GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der FGW shot cleaning GmbH nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der FGW shot cleaning GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (22 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 122a Abs. 2 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2in Verbindung mit § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der FGW shot cleaning GmbH (Gasstraße 19 b, 4573 1 Waltrop) geltend zu machen. Hierzu ist eine genau Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden FGW shot cleaning GmbH gefordert werden. Frau Gudrun Wißemann hält als Alleingesellschafterin alle Anteile der übernehmenden FGW shot cleaning GmbH. Des Weiteren hält die FGW shot cleaning GmbH alle Anteile an der FGW Limited. Rechte zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht zu beachten. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen FGW Limited ergeben sich aus Reg. 11 (2), 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007). Jeder Gläubiger kann beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Gläubiger, die zugleich mindestens 75 Prozent des Wertes der diesen Gläubigern zustehenden Forderungen vertreten, zustimmen. Die Rechte der Gesellschafter der übertragenden englischen FGW Limited ergeben sich grundsätzlich aus Reg. 11(2), 13 CCBMR 2007. Jeder Gesellschafter kann demnach beim High Court in London die Einberufung einer Gesellschafterversammlung (meeting of members) beantragen. Falls das Gericht eine solche Gesellschafterversammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent, beurteilt nach dem Wert der den in dieser Versammlung anwesenden oder wirksam vertretenen Gesellschaftern zustehenden Gesellschaftsanteilen an der FGW Limited, zustimmen. In Fall der Verschmelzung der FGW Limited auf die FGW shot cleaning GmbH ist jedoch nach Reg. 13 (3) CCBMR 2007 eine Gesellschafterversammlung nicht erforderlich, da es sich hierbei um eine Verschmelzung einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft auf deren Muttergesellschaft handelt. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: FGW shot cleaning GmbH, zu Hd. Gudrun Wißemann, Gasstraße 19 b, 45731 Waltrop.
2017-12-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 16.2.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.2.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.2.2017 mit der FGW Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich, (Companies House, No.05390893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.