2021-12-08: Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.11.2021. Geschäftsanschrift: Wellingsbüttler Weg 32, 22391 Hamburg. Gegenstand: Die Vermittlung von Immobilien und die Vornahme aller weiteren Tätigkeiten gemäß § 34c Absatz 1 Ziff. 1 GewO mit Ausnahme sonstiger erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Veräußerung und die Lizenzierung von Marken und sonstigen Kennzeichen, der Aufbau und die Unterhaltung eines Franchisesystems für Immobilienmakler, die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien, insbesondere bei der Erschließung von neuen Geschäftsfeldern und Märkten, der Gestaltung von Steuerungs- und Leistungsprozessen, der Unterstützung bei der Führung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, der Unterstützung bei Personalsuche und Personalförderung, Unterstützung bei der Abrechnung mit Kunden, der Öffentlichkeitsarbeit und EDV-Prozessen, insbesondere bei Verhandlung von Rahmenverträgen, Lizenzen und der Unterstützung in IT-Fragen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Welzel, Uwe, Hamburg, *10.07.1975, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien oder Nennbetrag gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 25.000,00 zu erhöhen .