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FIMO-Solar GmbH

Autarkie, Handwerker, Energie..., Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Zum Tannengarten 8
35794 Mengerskirchen
1x Adresse:

Zum Tannengarten 5a
35794 Mengerskirchen


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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2010. Geschäftsanschrift: Zum Tannengarten 8, 35794 Mengerskirchen. Gegenstand: Bau und Betrieb von Solaranlagen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fink, Thomas, Mengerskirchen-Probbach, *17.12.1967; Molitor, Michael, Mengerskirchen-Probbach, *29.05.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der FIMO-SOLAR Fink und Molitor oHG, Mengerskirchen-Probbach und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FIMO-SOLAR Fink und Molitor oHG mit dem Sitz in Mengerskirchen-Probbach (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRA 3408) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 16.12.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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