2021-05-18: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
2021-07-19: Die Eintragung der Zweigniederlassung wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.