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FINEXX GmbH Unternehmensbeteiligungen

Mehrheitsbeteiligungen, Führungserfahrung, BWK..., Dommer, Söhne, Projektmanagement, Investment Manager, Wilhelm
Adresse / Anfahrt
Bolzstraße 3
70173 Stuttgart
1x Adresse:

Königstraße 27
70173 Stuttgart


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2013. Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Beteiligungsberatung sowie das Halten von eigenen Unternehmensbeteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Heining, Matthias, Stuttgart, *10.12.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Seiler, Markus, Feldafing, *06.01.1966.

2014-05-08:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sorg, Christian, Leinfelden-Echterdingen, *14.09.1979.

2015-05-08:
Prokura erloschen: Sorg, Christian, Leinfelden-Echterdingen, *14.09.1979.

2015-07-23:
Änderung der Geschäftsanschrift: Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart.

2017-07-04:
Änderung der Geschäftsanschrift: Leuschnerstraße 12, 70174 Stuttgart.

2018-10-15:
Änderung der Geschäftsanschrift: Königstraße 27, 70173 Stuttgart.

2021-09-03:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FINEXX Verwaltung D GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763405) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.