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FIRST Reisebüro Korditzky GmbH & Co. KG

Reisebüro, Management-Service, Beförderungsleistung..., Ersatzangebot, Flugpauschalreisen, Ihr Reisepass, Impfzeugnisse, Umbuchungsentgelt, Beförderungskosten, Tag vor Reiseantritt, Rückbeförderung, Rücktrittskosten
Adresse / Anfahrt
Alsfelder Straße 2
35305 Grünberg
4x Adresse:

Martinstraße 15
97070 Würzburg


Europa-Allee 6
60327 Frankfurt am Main


Kornstraße 5
73230 Kirchheim unter Teck


Friedrichstraße 33
47441 Moers


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7 Ansprechpartner/Personen
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mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-24:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alsfelder Straße 2, 35305 Grünberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: Korditzky Verwaltungs GmbH, Grünberg (Amtsgericht Gießen HRB 9806), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-30:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Birgit Korditzky, *03.05.1965 unter der Firma Reisebüro Korditzky, Inhaberin Birgit Korditzky e.Kfr., in Grünberg (Amtsgericht Gießen, HRA 4960) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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