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FISCHER Metallbau GmbH

Metallvertrieb, Brennteile
Adresse / Anfahrt
Im Sand 10-14
69427 Mudau
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2010. Geschäftsanschrift: Im Sand 10-14, 69427 Mudau. Gegenstand: Die Verarbeitung von Metallen aller Art und der Handel mit denselben sowie das Anbieten von Dienstleistungen im Rahmen der Metallbearbeitung und des Handels. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fischer, Ralf, Mudau, *22.08.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-06-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Ralf, Mudau, *22.08.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Silke Hildegard, geb. Klutz, Mudau, *05.11.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-28:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 02.04.2020 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Fischer, Silke Hildegard, geb. Klutz, Mudau, *05.11.1973 als Inhaberin der Firma "Silke Fischer Stahlbearbeitung e.K.", Mudau (Amtsgericht Mannheim HRA 709022) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.