2008-10-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2008 mit Nachtrag vom 12.09.2008. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Personen-, Personenhandels- und/oder Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, deren Geschäftsführung zu übernehmen und auch Zweigniederlassungen zu errichten. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Erbringung von Management- und Dienstleistungsaufgaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Flemming, Viktor Emanuel, Coburg, *21.07.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-08-26: Geschäftsanschrift: Hahnweg 152 e, 96450 Coburg.
2010-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
2012-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: FLEMMING HOLDING GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Personen-, Personenhandels- und/oder Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, deren Geschäftsführung zu übernehmen und auch Zweigniederlassungen zu errichten. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Erbringung von Management- und Dienstleistungsaufgaben sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie das Immobilienmanagement.
2012-09-14: Die Flemming Immobilien-Management GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 4560) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.