2019-04-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Gablingen (Amtsgericht Augsburg HRB 29757) nach Eriskirch verlegt. Geschäftsanschrift: Irisstraße 19, 88097 Eriskirch. Gegenstand: Gemeinsame gewerbliche Tätigkeit von Stand- und Restwasserabsaugung, Dachdämmungstrocknung, Gebäudetrocknung und Wasserschadenssanierung mit allen dazugehörigen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Eckweiler, Jürgen, Eriskirch, *19.05.1983; Rostin, Manuel, Kressbronn am Bodensee, *24.03.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Liquidator: Eckweiler, Jürgen, Eriskirch, *19.05.1983. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
2019-05-13: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 zum Zwecke der Verschmelzung mit "FLO Flachdach LeckOrtung OHG", Eriskirch um 1.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 26.200,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.04.2019 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "FLO Flachdach LeckOrtung OHG", Eriskirch (Amtsgericht Ulm HRA 726450) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-21: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: FLO Systems GmbH. Gegenstand geändert; nun: Mess- und Ortungstechnik im Bereich Leckortung, Dichtigkeitsprüfung, Zustandsanalysen und Monitoring-Systeme bei Bauwerken.
2020-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kressbronn am Bodensee. Änderung der Geschäftsanschrift: Bodanstraße 16, 88079 Kressbronn am Bodensee.