2006-01-20: Bestellt als stellvertretender Geschäftsführer: Brockmeyer, Thorsten, Lotte, *20.10.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr stellvertretenden Geschäftsführer: Winkler, Hans-Ulrich, Osnabrück, *27.04.1947.
2006-10-06: Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital, Gesellschafter und Stammeinlagen ) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 102.720,00 EUR auf 22.663.500,00 EUR beschlossen.
2007-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. (2) und Ziff. (3) (Stammkapital, Gesellschafter und Stammeinlagen) beschlossen.
2007-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. (2) und Ziff. (3) (Stammkapital, Gesellschafter und Stammeinlagen) beschlossen.
2011-01-28: Änderung zur Geschäftsanschrift: Airportallee 1, 48268 Greven.
2016-11-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Stöwer, Gerd, Lengerich, *03.08.1959.
2016-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2017-02-06: Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Schwarz, Rainer, Münster, *11.12.1956, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-04: Nicht mehr stellvertretender Geschäftsführer, nunmehr Einzelprokurist mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Brockmeyer, Thorsten, Lotte, *20.10.1962.
2022-04-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der FMO Luftfahrtförderungs- GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRB 1836) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.