2011-09-08: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.06.2011 und der Gesellschafterversammlung der VPA Versuchs- und Prüfanstalt Zertifizierung GmbH vom 22.06.2011 einen Teil seines Vermögens, den Teilbetrieb "Zertifizierung von Werkzeugen", als Gesamtheit auf die VPA Versuchs- und Prüfanstalt Zertifizierung GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 23249) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.