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FOX Group GmbH

Immobilien, Ankaufsprofil, Legal/Quicklinks..., Bestandshalter, Portfoliounternehmen, Stromerzeuger, Energien-Anlagen, Kerntätigkeiten
Adresse / Anfahrt
Große Elbstraße 61
22767 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019. Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigener Unternehmensbeteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reinecke, Jörn, Hamburg, *30.05.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FOX Group GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 23.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.09.2019 einen Teil des Vermögens der FOX Immobilien Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 140172) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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