2019-05-29: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführerin: Frey, Erika Martha, Kreuzlingen / Schweiz, *23.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Apel, Franc, Vellmar, *26.05.1963.
2019-10-24: Nicht mehr Geschäftsführerin: Frey, Erika Martha, Kreuzlingen / Schweiz, *23.05.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Apel, Franc, Vellmar, *26.05.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Apel, Franc, Vellmar, *26.05.1963.
2020-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "SHOE CARE SERVICE GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703381) um 4.000,00 EUR auf 29.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 29.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SHOE CARE SERVICE GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703381) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.