2021-07-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2021. Geschäftsanschrift: Kleine Seilerstraße 1, 20359 Hamburg. Gegenstand: Entwicklung und Anwendung wissenschaftlicher Methoden in allen Bereichen der Weiterbildung, insbesondere Methoden der Führung, des Verkaufs-, Management-, und Projektmanagementtrainings, des Einzel- und Gruppen-Coaching, die Methodenlehre, der Steuerung von Management- und Verkaufsprozessen auf wirtschaftspsychologischer Grundlage. Gegenstand ist auch die Ausbildung von Dozenten, insbesondere Management- und Sales-Coaches, Beratung und Organisationsentwicklung von Unternehmen sowie alle Arten von Weiterbildungen im Bereich der Erwachsenenbildung im privaten und beruflichen Bereich und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Barth, Frieder, Pinneberg, *22.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Barth geb. Hellwig, Manuela, Pinneberg, *24.10.1968. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Barth, Frieder, Pinneberg, *22.10.1964 unter der Firma FRIEDERBARTH e. K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.06.2021. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.07.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.