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FRS Gesundheitsstudio Zeitz GmbH

Fitnessstudio/Fitnesscenter, Meta-Produkten, Optionale...
Adresse / Anfahrt
Gleinaer Straße 42
06712 Zeitz
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2015. Geschäftsanschrift: Gleinaer Straße 42, 06712 Zeitz. Gegenstand des Unternehmens: Der Gesundheitscheck, physiotherapeutische Therapien, Rehabilitationssport, Kampfkunst und Selbstverteidigungskurse, Faszientraining , Kurse, Cyberfitness, medizinische und prophylaktische Dienstleistungen, soweit sie keiner gesetzlichen Zulassung bedürfen. Ferner Saunaangebote sowie das Betreiben eines Fitnessstudios und der Handel mit Fitnessprodukten und Sportbekleidung. Ferner die Planung und Durchführung von Freizeitevents und die Vermietung, der An- und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern. Andere gewerbliche Tätigkeiten, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, sind zulässig. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Heyner, René, Elsteraue OT Tröglitz, *25.01.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens der Firma René Heyner e.K. mit dem Sitz in Zeitz und die Änderung der Ziffern 1 und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: FRS Gesundheitsstudio Zeitz GmbH. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Unternehmen der Firma René Heyner e.K. mit dem Sitz in Zeitz (Amtsgericht Stendal HRA 5001) übernommen. Die Ausgliederung ist am 09.09.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und dadurch wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.