2013-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. (Firma und Sitz) sowie § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fruhen und Schulze OHG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7080) beschlossen. FSD Fruhen Schulze Dupuis GmbH. 26.000,00 EUR.
2013-09-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Fruhen und Schulze OHG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7080) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.