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FUJITSU GENERAL (Euro) GmbH

AIRSTAGE, Multi-split, VRF..., FGLair, GCJ, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Fritz-Vomfelde-Straße 26-32
40547 Düsseldorf
1x Adresse:

Werftstraße 20
40549 Düsseldorf


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24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ito, Yukio, Düsseldorf, *18.05.1956.

2009-03-03:
Eingetragene Geschäftsanschrift: Werftstr. 20, 40549 Düsseldorf. Prokura erloschen: Ito, Yukio, Düsseldorf, *18.05.1956.

2009-12-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Shimizu, Kenji, Düsseldorf, *11.04.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Fujii, Komei, Düsseldorf, *03.04.1955, einzelvertretungsberechtigt.

2013-03-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Shimizu, Kenji, Moskau/Russland, *11.04.1958, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Shimizu, Kenji, Düsseldorf, *11.04.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Asanuma, Yasushi, Düsseldorf, *30.06.1970.

2013-04-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fujii, Komei, Düsseldorf, *03.04.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Fuji, Hirofumi, London/Großbritannien, *01.11.1954, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Nakao, Koji, London/Großbritannien, *06.05.1960.

2015-07-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Shimizu, Kenji, Moskau/Russland / Russische Föderation, *11.04.1958. Prokura erloschen: Asanuma, Yasushi, Düsseldorf, *30.06.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Harada, Takashi, Düsseldorf, *16.01.1970.

2016-07-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Tanaka, Yukio, Düsseldorf, *24.04.1960, einzelvertretungsberechtigt.

2017-05-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fuji, Hirofumi, London / Vereinigtes Königreich, *01.11.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Harada, Takashi, Düsseldorf, *16.01.1970, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Harada, Takashi, Düsseldorf, *16.01.1970.

2017-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 2 Ziffer 2.1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, die Anschaffung und Weiterveräußerung, die Be- und Verarbeitung, der Im- und Export sowie die Forschung und Entwicklung von technischen Artikeln, insbesondere von elektrischen und elektronischen Geräte sowie deren Zubehör.

2018-11-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Katsuragawa, Takaki, Düsseldorf, *20.03.1972.

2019-01-24:
Änderung zur eingetragenen Geschäftsanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 26-32, 40547 Düsseldorf.

2020-10-27:
Die Fujitsu General (U.K.) Co. Limited als Übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales mit dem Sitz in Hertfordshire, Vereinigtes Königreich.Die Fujitsu General GmbH als Übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf.Die Fujitsu General (U.K.) Co. Limited ist eingetragen im Companies House von England und Wales unter der Gesellschaftsnummer 01322291.Die Fujitsu General GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13904 eingetragen.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie:Für die Fujitsu General GmbHDie Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fujitsu General GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fujitsu General GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung der Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Fujitsu General GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 i.V.M. § 122a Abs. 2 UmwG).Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fujitsu General GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Fujitsu General GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 26-32, 40547 Düsseldorf, Deutschland/Germany, geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Fujitsu General GmbH gefordert werden. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Fujitsu General Ltd., einer nach dem Recht von Japan errichteten Gesellschaft, mit Sitz in Kawasaki, Japan und eingetragen unter der Firmennummer 0200-01-066941, die auch die übrigen 25% der Geschäftsanteil an der Übernehmenden Gesellschaft hält, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Für die Fujitsu General (U.K.) Co. Limited findet für die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft Regulation 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (abgeändert durch Companies (Cross-Border Mergers) (Amendment) Regulations 2008) (UK Regulations) Anwendung. Nach Regulation 11 (2) (c) der UK Regulations kann jeder Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft bei Gericht beantragen, dass eine Versammlung der Gläubiger oder einer Gruppe von Gläubigern im Sinne von Regulation 14 der UK Regulations angeordnet wird, die nach Anweisung des Gerichts einberufen wird.Falls eine Versammlung der Gläubiger oder einer Gruppe von Gläubigern nach Regulation 11 der UK Regulations einberufen wird, muss der Entwurf des Verschmelzungsplans mit einer zahlenmäßigen Mehrheit, welche 75% des Wertes der Verbindlichkeiten repräsentiert, der Gläubiger bzw. Gruppe von Gläubigern, die bei der Versammlung entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vertreten anwesend sind und abstimmen, zugestimmt werden.Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Fujitsu General (U.K.) Co. Limited, Unit 330 Centennial Park, Centennial Avenue, Elstree, Hertfordshire, WD6 3TJ (United Kingdom).Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Fujitsu General Lfd., einer nach dem Recht von Japan errichteten Gesellschaft, mit Sitz in Kawasaki, Japan und eingetragen unter der Firmennummer 0200-01-066941, die auch die übrigen 25% der Geschäftsanteile an der Übernehmenden Gesellschaft hält, so dass Angaben über die Ausübung der Minderheitsgesellschafter entfallen.

2020-12-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 15.12.2020 mit der Fujitsu General (U.K.) Co. Limited mit Sitz in Hertfordshire/Vereinigtes Königreich (Companies House von England und Wales, No.01322291) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nakai, Takeshi, Hyogo/Japan, *18.10.1976.

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