2005-12-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2005 mit Nachtrag vom 19.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Coffeebars und Durchführung sämtlicher Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hanusa, Jörg, München, *19.07.1971; Rackl, Alexander, München, *19.08.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-27: Die Funk Holding GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-27: Die Funk Sky Catering GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-27: Die FUNK D-Catering GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-13: Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der FUNK Party Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 1 und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: FUNK Catering GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lyonel-Feininger-Str. 26, 80807 München. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR. Die FUNK Party Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 54263) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-14: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Coffeebars, Restaurants, Kantinen, Vermietung von Veranstaltungsflächen, Durchführung von Messen, Durchführung von Catering und damit verbundenen Dienstleistungen auf Messen und Veranstaltungen und Durchführung sämtlicher Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die FUNK Party Service Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 46722) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.