2005-01-04: Bestellt als Geschäftsführer: Peltzer, Uwe, Mönchengladbach, *15.07.1961. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Arnold, Karl Hans, Düsseldorf, *14.05.1962; Hornung, Bernd, Düsseldorf, *01.11.1938.
2005-04-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fremdling, Kay, Düsseldorf, *14.08.1962.
2005-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 26.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Spaltung beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2005 deren Kommanditanteil im Nennbetrag von 6.000,00 Euro an der Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar (AG Erfurt HRA 2363), einschließlich sämtlicher Gesellschafterkonten der Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 68) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-08-30: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2005 wirksam geworden.
2006-10-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. An § 4 (Geschäftsführung) wurden neue Ab. (4) und (5) angefügt. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Veranstaltung und Verbreitung von Hörfunkprogrammen und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die kaufmännische Leitung und Verwaltung, Vermarktung, Werbeberatung, Beschaffung, sowie die Bereitstellung von Technik und Multimediadienstleistung für Radiosender, sowie die Beteiligung an Hörfunkgesellschaften oder Gesellschaften mit ähnlichem Geschäftszweck.
2009-01-27: Geschäftsanschrift: Zulpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kaufels, Volker, Uetze, *04.03.1962.
2010-07-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 68) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 50.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2010 Teile des Vermögens der Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 68) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-08-11: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2010 wirksam geworden.
2012-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 50.300,00 EUR beschlossen. 50.300,00 EUR.
2013-07-23: Prokura erloschen: Wendland, Horst, Solingen, *22.12.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rademacher, Susanne, Düsseldorf., *21.04.1967.
2014-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68) beschlossen. 50.400,00 EUR.
2014-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2014 Teile des Vermögens der Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Teilen des Vermögens der Rheinischen Post Verlagsgesellschaft mbH in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung beschlossen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2014 wirksam geworden.
2014-11-12: Der mit der Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 31858) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.12.1989 ist durch Vertrag vom 20.01.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.