2012-07-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2012. Geschäftsanschrift: Oberempfenbach, Wolnzacher Straße 112, 84048 Mainburg. Gegenstand des Unternehmens: Export und Import von Holz, Geräten, Maschinen und Betriebsmitteln sowie Handel mit Waren aller Art; Erbringung von Dienstleistungen aller Art; An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermittlung des Abschlusses von Kaufverträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen; Beratung und Unterstützung bei Maßnahmen zur Erzeugung von regenerativen Energien; Bereitstellung von forstlichem Fachpersonal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huber, Stefan, Mainburg/Oberempfenbach, *25.03.1987.
2012-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. § 2 a (Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot) wurde neu in die Satzung aufgenommen. Neuer Unternehmensgegenstand: Export und Import von Holz, Geräten, Maschinen und Betriebsmitteln sowie Handel mit Waren aller Art, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist; Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist; Ankauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermittlung des Abschlusses von Kaufverträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist und sofern hierfür die gewerberechtlichen Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen; Beratung und Unterstützung von Maßnahmen zur Erzeugung von regenerativen Energien, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist; Vermittlung und Abschluss von Versicherungsverträgen, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist und sofern hierfür die gewerberechtlichen Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen; Vermittlung von forstlichem Fachpersonal, soweit dies nach dem Wettbewerbsverbot in § 2 a des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 3 der Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e. V. zulässig ist und sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen.