2011-12-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2011 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 geändert. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 18, 49143 Bissendorf. Gegenstand: Die gewerbsmäßige Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO sowie die Unternehmensberatung. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Muracevic, Nihad, Melle, *17.06.1974, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-06: Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 22.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: FWM Finanzberatung GmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Mithöfer, Tim, Hannover, *23.07.1974.
2014-08-22: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2014 mit der FWM Consulting GmbH mit Sitz in Bissendorf (Amtsgericht Osnabrück HRB 205781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-10-20: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FWM Finanz- und Wirtschaftsmanagement GmbH (vormals FWM Consulting GmbH) am 10.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.