2012-02-17: Firma: Just Fabulous GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlesische Straße 38, 10997 Berlin Gegenstand: Der Aufbau und das Betreiben eines eCommerce-Portals im Internet mit dem Schwerpunkt Fashion&Lifestyle. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Müller, Gerrit, *30.07.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.02.2012.
2016-12-14: Geschäftsführer: 2.
Struck, Thorsten, *17.12.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-10-15: Firma: Fabletics GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2020-10-21: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage den Teilbetrieb "JustFab" als Gesamtheit auf die TechStyle GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 218163 B übertragen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.