2011-08-05: Eingetreten und sodann wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: TKTEX Verwaltungs GmbH, Finnentrop (Siegen HRB 8124). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. Juli 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 25. Juli 2011 mit der TKTEX GmbH & Co. KG mit Sitz in Finnentrop (AG Siegen HRA 6017) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.